數: 15018673
國家: Germany
源: TED
Vergabe der Finanz- und Lohnbuchhaltungsleistungen für die HafenCity Hamburg GmbH
Mit diesem Verfahren wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über alle Leistungen der Finanz- und Lohnbuchhaltung für den Auftraggeber (zugleich Buchungskreis 1) und die Leistungen der Finanzbuchhaltung für 4 weitere Buchungskreise beauftragt werden. Bei diesen weiteren Buchungskreisen handelt es sich um das Sondervermögen „Stadt und Hafen“ (SOV), die Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH und Co. KG (BBEG), die Billebogen Management GmbH (BBMG), und die Gesellschaft zur Koordination nachhaltiger Mobilität GmbH (GKNM). Für den Auftraggeber sowie die Buchungskreise BBEG, BBMG und GKNM sind die Leistungen nach Maßgabe der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu erbringen. Für das Sondervermögen „Stadt und Hafen“ (SOV) gelten gemäß der Verwaltungsvorschriften zur LHO Hbg ebenfalls handelsrechtliche Vorschriften, allerdings darf die Freie und Hansestadt Hamburg abweichende Regelungen treffen, soweit dies aufgrund der Stellung des SOV erforderlich ist.
Hamburg
Die Buchhaltungsleistungen werden zurzeit durch einen externen Dienstleister erbracht. Der Vertrag läuft am 30.6.2019, 24 Uhr aus und wird mit diesem Vergabeverfahren neu ausgeschrieben. Dementsprechend besteht vorliegend die dringende Vorgabe, dass der künftige Auftraggeber bereit und in der Lage sein muss, seine Leistung pünktlich zum 1.7.2019 aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass es für eine pünktliche Aufnahme der Tätigkeit des Auftragnehmers notwendig ist, bereits unmittelbar nach Zuschlagserteilung die notwendigen Vorarbeiten, insbesondere die Datenmigration, aufzunehmen. Diese müssen binnen 14 Tagen abgeschlossen werden. Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen, die beide Bestandteile der Vergabeunterlagen sind. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen hauptsächlich die folgenden Leistungen:
1) Buchhaltung (Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung sowie Personalabrechnung (nur für HCH));
2) Zahlungsverkehr;
3) Berichtswesen einschließlich Erstellung von Quartals- und Jahresabschlüssen;
4) Steuersachbearbeitung (Führen steuerlicher Aufzeichnungen, Erstellung bzw. Zuarbeit für die Erstellung aller relevanten Steuererklärungen an HCH-Controlling und externen Steuerberater);
5) Sonstige Regelleistungen u. a. umfassende Betreuung von externen Prüfungen, Abgabe der Statistikmeldungen, Unterstützung bei der Erstellung einer Bilanzierungsrichtlinie sowie;
6) Qualitätssicherung (laufende fachliche Begleitung und Qualitätssicherung durch den Auftragnehmer).
Die Einzelheiten zur Leistungserbringung, insbesondere die von den jeweiligen Leistungsbereichen umfassten einzelnen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die der Vergabeunterlage beigefügt ist.
1) Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe des GWB, der Vergabeverordnung (VgV) und des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG).
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch barrierefrei und kostenlos über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8312935B-C738-4432-84F9-8C6A4FFDF32F bereitgestellt.
3) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote einen Vordruck (Angebotsschreiben) erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Dieser Vordruck, die Vordrucke für die Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung, der Vordruck „Preisblatt“ sowie alle Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal abgerufen werden.
4) Zusätzlich muss der Bieter mit seinem Angebot selbst erstellte Konzepte (ein Konzept zum Personaleinsatz sowie ein Konzept zur Qualitätssicherung) einreichen und diese Konzepte dem Auftraggeber auch in einem Präsentationstermin vorstellen. Sowohl die Konzepte als auch ihre Präsentation fließen in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ein. Nähere Angaben hierzu enthalten die Allgemeine Vergabeunterlage und die Anlage 2 – Wertungsmatrix.
5) Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
6) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren („Holschuld des Bieters“).
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.