數: 8568038
國家: Germany
源: TED
Flächenplanung Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; Los 2 – Neuaufstellung des Landschaftsplanes
Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes sowie eines Landschaftsplanes. Die Neuaufstellung ist durch die Neukonstituierung der Verbandsgemeinde im Jahr 2014 erforderlich geworden. Die bisherigen Verbandsgemeinden Traben-Trarbach (alt) und Kröv-Bausendorf haben jeweils eigene Flächennutzungspläne erstellt, die vorläufig fortgelten. Die Datengrundlage für die Landschaftsplanung ist fast vollständig neu zu erheben.
Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach besteht aus 16 Ortsgemeinden mit insgesamt ca. 17.624 Einwohnern und hat eine Grundfläche von 204,57 km2, das entspricht 20 457 ha.
Die Vergabe erfolgt in den Losen 1 – Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und 2 – Neuaufstellung des Landschaftsplanes.
Gegenstand dieser Vergabe ist das Los 2 – Neuaufstellung des Landschaftsplanes.
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach.
Der Landschaftsplan ist neu aufzustellen. Zwar bestehen alte Landschaftspläne für das Gebiet der Verbandsgemeinden Traben-Trarbach (alt) und Kröv-Bausendorf, jedoch ist hier die Datengrundlage überholt. In einem weiteren Ausschreibungsverfahren möchte die Auftraggeberin die Flächennutzungsplanung vergeben, in die die zu erstellende Landschaftsplanung zu integrieren ist. Der Landschaftsplan wird derzeit fortgeschrieben mit Blick auf Sonderbauflächen für Windenergie und Photovoltaik. Eine Planung dieser Sonderbauflächen ist daher nicht erforderlich und nicht Gegenstand dieser Vergabe. Vielmehr sind die Ergebnisse der derzeit betriebenen Landschaftsplanung Windenergie/Photovoltaik samt der zugehörigen digitalen Daten zu integrieren. Der Landschaftsplan ist zum 30.6.2019 fertig zu stellen, damit er in die Neuaufstellung des FNPs integriert werden kann.
Für den Landschaftsplan soll als fachliche Orientierung und Mindestanforderung der Planzeichenkatalog des Bundesamtes für Naturschutz (BfN-Skript 461/2) Berücksichtigung finden. Die planungsrelevanten Geodaten sind auf Datenträger im Datenformat „ESRI-Shape“ im amtlichen Koordinatensystem „ETRS89/UMT32“ mit Datensatzbeschreibung sowie Texte und Karten als PDF-Dateien bereitzustellen. Zu den planungsrelevanten Geodaten gehören die vom Auftragnehmer gem. § 9 Abs. 3 BNatSchG erzeugten Daten zu den konkretisierten Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu den Erfordernissen und Maßnahmen zu deren Umsetzung sowie die Bestands- und Bewertungsdaten zur Herleitung der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen.
1) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch unterwww.subreport.de/E53795937 oder schriftlich in einem verschlossenen Umschlag an Rechtsanwälte Webeler unter der in I. 3 genannten Anschrift einzureichen;
2) Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an Rechtsanwälte Webeler entgegengenommen und ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet;
3) Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB wird ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer verwendet. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Partners der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.